Aktuelles

Zum 01.01.2026 endet die bisherige Übergangsregelung, WaffG §58 Abs. 21. Bescheinigungen über den Erhalt des Bedürfnisses.

Bei Anträgen für eine Bedürfnisbescheiningung sowie Anträge für das Grundkontigent Waffen sind die Vorgaben einzelnen Verbände zu beachten. Daher ist es erforderlich sich auf deren Homepage über die neusten Downloads zu informieren.

RSB: https://www.rsb1872.de

DSU: https://www.d-s-u.de/

BDS: https://bds-lv5.de/

Antragsformulare könnt Ihr über die einzelnen Schießsportverbände als Download abrufen.

Die Vorgaben dazu richten sich für jeden Schießsportverband anders.

Nur Vollständig ausgefüllte Anträge (zweifache Ausfertigung) mit den erforderlichen nachweisen, Schießbuch werden vom Verein bearbeitet.

Termine in 2025

Kreismeisterschaften ab November, hier die Aushänge im Vereinsheim bzw. die Informationen in der Whatsapp-Gruppe (NSG Info,Termine,Neuigkeiten) beachten.

Veranstaltungen

31.12.2025 Silvester-Schießen ab 13:00 Uhr