Waffenrecht

NWR-ID

Neuregelung beim Nationalen Waffenregister ab dem 01. September 2020

Achtung. Ab dem 01.09.2020 ist die sog. NWR – ID erforderlich – z.B. beim Erwerb von Waffen, beim Verkauf oder auch bei gewissen Reparaturen beim Büchsenmacher. Diese können auf sog. Stammdatenblättern bei der zuständigen Waffenbehörde angefordert werden.   Benötigt werden:

Personen-ID: beginnt mit “P”
Erlaubnis-ID der WBK(en): beginnen mit “E”
Waffen-ID(s): beginnen mit “W”
ID(s) wesentl. Teile (z.B. Schalldämpfer) beginnen mit “T”