NWR-ID
Neuregelung beim Nationalen Waffenregister ab dem 01. September 2020
Achtung. Ab dem 01.09.2020 ist die sog. NWR – ID erforderlich – z.B. beim Erwerb von Waffen, beim Verkauf oder auch bei gewissen Reparaturen beim Büchsenmacher. Diese können auf sog. Stammdatenblättern bei der zuständigen Waffenbehörde angefordert werden. Benötigt werden:
Personen-ID: | beginnt mit “P” |
Erlaubnis-ID der WBK(en): | beginnen mit “E” |
Waffen-ID(s): | beginnen mit “W” |
ID(s) wesentl. Teile (z.B. Schalldämpfer) | beginnen mit “T” |