Waffenrecht
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NWR-ID
Neuregelung beim Nationalen Waffenregister ab dem 01. September 2020
Achtung. Ab dem 01.09.2020 ist die sog. NWR – ID erforderlich – z.B. beim Erwerb von Waffen, beim Verkauf oder auch bei gewissen Reparaturen beim Büchsenmacher. Diese können auf sog. Stammdatenblättern bei der zuständigen Waffenbehörde angefordert werden. Benötigt werden:
Personen-ID: beginnt mit “P” Erlaubnis-ID der WBK(en): beginnen mit “E” Waffen-ID(s): beginnen mit “W” ID(s) wesentl. Teile (z.B. Schalldämpfer) beginnen mit “T”